Häufige Fragen

Die Teilnahme an einem mehrtägigen Schweigeretreat erfordert eine stabile psychische Gesundheit. Ein Meditationsseminar kann eine sehr intensive und auch transformative Erfahrung sein, die mitunter auch Symptome bei Menschen mit psychischen Erkrankungen auslösen kann.

Wenn Sie vor kurzem ein großes Trauma oder eine starke Depression (einschließlich Burnout und PTSD) oder Ängste durchlebt haben, kann es sein, dass ein intensives Schweigeretreat von mehreren Tagen zu diesem Zeitpunkt nicht das Richtige für Sie ist.

Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, fragen Sie einen Therapeuten, ob ein Seminar zu diesem Zeitpunkt ratsam ist und wenn ja, von welcher Dauer. Gerne können wir Sie dazu auch beraten.  

Mehr Informationen zum Thema „Seminarteilnahme mit psychischer Erkrankung“ finden Sie hier.

In vielen Seminaren werden Teilnehmende gebeten, „edle Stille“ zu wahren. Das Schweigen hat eine unterstützende Funktion. Zum einen macht es die Stille von Körper und Geist einfacher, zu sich selbst zurück zu finden. Sie fördert Bewusstheit und unterstützt geistige Sammlung. Zum anderen trägt die Stille dazu bei, eine ruhige und friedliche Rückzugsumgebung zu schaffen. Selbst in Kursen mit vielen Teilnehmern kann das gemeinsame Schweigen in der Gruppe eine Atmosphäre von Geborgenheit und spiritueller Zuflucht schaffen.

Selbstverständlich können wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung und / oder eine Quittung für den Kursbeitrag ausstellen. Schreiben Sie uns nach dem Seminar eine einfache Email mit Ihrer Anfrage. Wir werden Ihnen zeitnah entsprechende Belege ausstellen.

Für Spenden an Kursleitende sowie an die Seminarhäuser können wir Ihnen keine Quittung ausstellen. Fragen Sie dazu bitte direkt bei den Kursleiter*innen bzw. im Seminarhaus nach.

Wenn Sie eine Teilnahmebescheinigung benötigen, teilen Sie uns bitte gleich einschlägige Angaben mit, die in der Bescheinigung stehen sollten.

Als Arbeitnehmer*in oder Azubi haben Sie in vielen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung. Meist beträgt die Maximaldauer für Bildungsurlaub zehn Tage innerhalb von zwei Jahren.

Was viele nicht wissen: Je nach Landesregelung kann Bildungsurlaub sowohl für  die berufliche, wie auch für die allgemeine oder politische Weiterbildung genutzt werden. Mit anderen Worten: Der Bildungsurlaub muss nicht notwendigerweise eine fachliche Fortbildung sein. Es reicht, wenn es sich um eine allgemeine Weiterbildung handelt, und dazu zählen auch Achtsamkeit und Meditation. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Als Selbständige*r und auch als Arbeitnehmer*in können Sie unter bestimmten Bedingungen die Ausgaben für den Kursbeitrag als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass das Seminar im Zusammenhang mit Ihrem Beruf und dessen Förderung steht. Sie müssen dem Finanzamt plausibel erklären können, dass das Achtsamkeitsseminar eine Investition in Ihre berufliche Zukunft ist oder Ihre beruflichen Kompetenzen fördert. Natürlich ist es einfacher, einen beruflichen Bezug herzustellen, wenn Sie Coach, Lehrer oder Psychologe sind als wie wenn Sie Physiker sind. Jedoch kann es im Einzelfall durchaus überzeugende  Begründungen geben, warum ein Achtsamkeitsseminar als berufliche Weiterbildung angerechnet werden kann. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater und im Finanzamt nach.

Grundsätzlich sind Spenden dann steuerlich absetzbar, wenn sie an eine gemeinnützige Organisation gegeben werden. Spenden an Seminarleitende sind nicht steuerlich absetzbar, sofern sie an eine Privatperson gehen. Möglicherweise hat die/der Seminarleiter*in jedoch eine Möglichkeit, eine steuerlich relevante Quittung auszustellen, etwa wenn sie/er einer gemeinnützigen Einrichtung angehört. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei der/dem Kursleiter*in.

Selbiges gilt auch für Seminarunterkünfte. Sofern die Spende an ein Haus geht, welches von einer gemeinnützigen Rechtskörperschaft getragen wird, können diese Ausgaben steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Erkundigen Sie sich direkt vor Ort, ob Ihnen eine Quittung ausgestellt werden kann.

Einige Seminarleiter*innen bieten ihre Lehre gemäß dem Dāna-Prinzip als freiwillige Gabe an. Sie erhalten dafür ebenso eine freiwillige Spende. Mehr Infos zum Hintergrund des Dāna-Gedankens finden Sie hier.