Achtsamkeit als Bildungsurlaub

Kann ich Achtsamkeitskurse als Bildungsurlaub anrechnen lassen?

Als Arbeitnehmer*in oder Azubi haben Sie in vielen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung. Meist beträgt die Maximaldauer für Bildungsurlaub zehn Tage innerhalb von zwei Jahren.

Was viele nicht wissen: Je nach Landesregelung kann Bildungsurlaub sowohl für  die berufliche, wie auch für die allgemeine oder politische Weiterbildung genutzt werden. Mit anderen Worten: Der Bildungsurlaub muss nicht notwendigerweise eine fachliche Fortbildung sein. Es reicht, wenn es sich um eine allgemeine Weiterbildung handelt, und dazu zählen auch Achtsamkeit und Meditation. 

Die aktuelle Regelung des Landes Berlin zur Anerkennung von Veranstaltungen als Bildungsurlaub lautet beispielsweise: „Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht nur für rein fachliche Veranstaltungen, sondern auch für Veranstaltungen, die nur einen mittelbaren Bezug zur Arbeit haben, wie z.B. Stressbewältigung, Rhetorik. Danach ist berufliche Weiterbildung nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt.“

Diese Regelung des Senats wird im Übrigen durch eine aktuelle Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Anerkennung von Yogakursen unter bestimmten Voraussetzungen als berufliche Weiterbildung anerkannt.

 

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

  • Prüfen Sie, ob Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung haben und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Gibt es in dem Bundesland, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet, ein Bildungsgesetz?  Gehören Sie zur anspruchsberechtigten Gruppe? Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Einen Überblick über länderspezifische Regelungen erhalten Sie auf der Webseite bildungsurlaub.de.
  • Den Bildungsurlaub beantragen Sie grundsätzlich bei Ihrem Arbeitgeber. Unsere Erfahrung ist, dass manche Arbeitgeber*innen auch Bildungsurlaub gewähren, obwohl es nicht gesetzlich vorgesehen ist. Auch das Gegenteil kann leider der Fall sein: Manche Arbeitgeber*innen stehen dem Thema Bildungsurlaub gar nicht offen gegenüber. Daher ist entscheidend, dass Sie gut informiert sind über die Rechte, die Ihnen gesetzlich zustehen und wie die aktuelle Rechtsprechung dazu lautet. Überlegen Sie sich gewinnende Argumente,  warum das Seminar auch Ihrem Arbeitgeber nützt und Ihre Arbeitsleistung verbessert (etwa Stressbewältigung, Verbesserung von Kommunikation, Konzentration, psychische Resilienz und Ausdauer). Es gibt mittlerweile einige verlässliche Studien, die die positiven Auswirkungen von Achtsamkeit am Arbeitsplatz belegen, wie etwa diese hier [1].

Quellen

[1] Dane E, Brummel BJ. (2014): Examining workplace mindfulness and its relations to job performance and turnover intention. Human Relations 67(1):105-128.