Covid-19 Teilnahmebedingungen und Schutzvorschriften für unsere Seminare
Stand: 01.11.2022
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu Covid-19 haben wir für unsere Seminare ein Hygieneschutzkonzept entwickelt, welches wir jeweils der aktuellen Gesetzeslage anpassen. Alle Teilnehmenden werden in Bezug auf Änderungen der Teilnahmebedingungen auf dem aktuellen Stand gehalten, sollten sich diese ändern.
Gemäß der aktuell geltenden SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats gelten folgende Teilnahmebeschränkungen und Schutzmaßnahmen zu Covid-19:
Teilnahmebedingungen:
- Durchführung eines Covid-19 Schnelltests innerhalb von 24 Stunden vor der Anreise (offizieller Schnelltest oder Selbsttest).
- Für mehrtägige Seminare bitten wir alle Teilnehmenden, selbständig alle drei Tage einen Selbsttest durchzuführen.
- Wer Krankheitssymptome wie bei einer Grippe oder Fieber hat, darf nicht an einem Seminar teilnehmen. Wer während des Kurses Krankheitssymptome entwickelt, sollte unverzüglich das Kursmanagement benachrichtigen.
- Wer aus einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet anreist (per Auto, Bahn oder Flugzeug), ist verpflichtet, die Quarantänepflichten einzuhalten. Bitte informieren Sie sich zu den aktuellen Quarantäneregelungen sowie zu den Einreisebedingungen zeitnah auf der Webseite des Auswärtigen Amtes oder des Robert Koch Instituts.
Corona-Schutzvorschriften vor Ort (für Eintages- sowie mehrtägige Kurse):
- Es gibt keine Maskenpflicht. Jedoch ist das freiwillige Tragen eines Mundschutzes in den öffentlichen Bereichen der Seminarunterkunft weiterhin möglich.
- Bei Begrüßung und Verabschiedung auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
- Regelmäßig und vor allem vor dem Essen Hände waschen bzw. desinfizieren.
- Abstand halten (1,5m).
- Gemeinschaftlich genutzte Räume durchgehend oder so oft als möglich lüften.
- Husten und Niesen nur in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
- Einhaltung der Personenobergrenzen im Speisesaal und in den ausgewiesenen Bereichen.
Unser Hygieneschutzkonzept passen wir entsprechend der aktuellen Gesetzeslage an. Alle Teilnehmenden sind eingeladen, sich selbständig über diese Seite auf dem Laufenden zu halten. Eine Woche vor Seminarbeginn werden Sie über wichtige Änderungen per Email informiert.